Schweizerische kollektive Kapitalanlagen

Mai 18, 2022

Die Regulierung von kollektiven Kapitalanlagen (häufiger bekannt als „Anlagefonds“, „Anlagefonds“ oder „Fonds“) verlangt, dass der Fondsvertrag und jede Änderung eines bestehenden Vertrags vorgängig von der FINMA genehmigt werden muss. Ein Common Contractual Fund (CCF) ist ein Anlageinstrument, das auf einem Fondsvertrag zwischen den Anteilsinhabern beruht, der die Rechte und Pflichten der investierenden Parteien, der Vermögensverwaltungsgesellschaft und der Depotbank festlegt.

Welches sind die Vorschriften für die Genehmigung?

Nach Artikel 15 KAG ist die FINMA verpflichtet, den Vertrag von Anlagefonds zu genehmigen. Besteht ein Fonds aus Teilvermögen, muss jedes Teilvermögen eine eigenständige Genehmigung erhalten. Die Bewilligung der Aufsichtsbehörde ist auch erforderlich, bevor neue Teilfonds innerhalb eines bestehenden Anlagefonds gegründet werden. Investmentfonds sind in zahlreiche Kategorien unterteilt. Es ist daher nicht notwendig, die wichtigsten Voraussetzungen für die Gültigkeit im Einzelnen aufzuführen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass weder Teilfonds aufgelegt noch Anteile für eine Zeichnung organisiert werden können, solange sie nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt sind.

Änderungen des Fondsvertrags

Gemäss Artikel 27 KAG muss eine Vermögensverwaltungsgesellschaft Änderungsvorschläge mit Zustimmung der Depotbank der Aufsichtsbehörde vorlegen, damit diese sie genehmigt. Aus diesem Grund ist zu gegebener Zeit eine Überblick über die Änderungen offenzulegen, und die Parteien müssen benachrichtigt werden und das geänderte Dokument kostenlos erhalten. Zudem müssen die Anlegerinnen und Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen mit der FINMA in Verbindung setzen können, um allfällige Ablehnungen oder Angebote geltend zu machen, und dass sie ihre Anteile gemäss den Vertragsbedingungen oder den aufsichtsrechtlichen Anforderungen in bar zurückkaufen können.

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