Am 18. März 2022 hat die Schweizer Regierung beschlossen, neue Maßnahmen gegen Russland zu ergreifen, die einige Tage zuvor von der EU ausgearbeitet worden waren. Dieses Sanktionspaket hatte die Schweiz bereits am 16. März mit der Erweiterung der Liste der bestimmten Parteien in gewissem Umfang in Kraft gesetzt, allerdings noch nicht in vollem Umfang. Da ein Gesetz zur Verhängung verschärfter Maßnahmen gegen Russland nun überarbeitet wird, werden diese Sanktionen in einigen Tagen in Kraft treten.
Das Sanktionspaket umfasst immense Maßnahmen in Bezug auf russische Produkte, Beschränkungen für Geldtransfers mit einer Reihe staatlicher Organisationen und eine Sperre für die Bereitstellung von Kreditratings für Kunden aus Russland. Besondere Aufmerksamkeit für den Finanzsektor verdient das offengelegte Veto gegen die Ausfuhr von Luxusprodukten.
In dem jüngsten Sanktionspaket hat die Europäische Union Russland im Rahmen der WTO den Meistbegünstigungsstatus entzogen. Die Schweizer Regierung wird auf der Grundlage einer von der WBF-Abteilung durchgeführten Untersuchung entscheiden, ob sie weitere Sanktionen verhängen wird.
Es wird erwartet, dass sich die Schweiz den bereits in Kraft getretenen EU-Sanktionen gegen die Russische Föderation anschließen wird. Sie umfassen neue Verbote der Schifffahrt und der Kontrolle von Funkanlagen sowie Beschränkungen für übertragbare Wertpapiere.
Eine detaillierte Beschreibung der neuen Sanktionen wird veröffentlicht, sobald die aktualisierten Erklärungen bekannt gegeben wurden.