Firmengründung in der Schweiz

In der Schweiz ist es relativ einfach, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Wenn Sie sich für die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz interessieren, wird dieser Leitfaden für Sie nützlich sein.

Firmengründung in der Schweiz: Die wichtigsten Schritte

Die gebräuchlichste Form der Unternehmensgründung in der Schweiz ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sarl/GmbH), die keine Beschränkungen für ausländische Eigentümer hat. Das Registrierungsverfahren dauert in der Regel 2 Wochen. Um ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen und anzumelden, müssen zunächst mindestens 2 Personen anwesend sein. Es ist wichtig zu wissen, dass einer der Geschäftsführer nach dem Gesetz einen Wohnsitz in der Schweiz haben muss, aber nicht unbedingt ein Schweizer Bürger sein muss. Für die Aktionäre gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, außerdem kann ein Eigentümer einen Bevollmächtigten ernennen.

Um ihre Rechtspersönlichkeit zu erlangen, müssen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ihren Namen beim Handelsregister anerkennen lassen und bestätigen, dass sie nicht bereits geführt werden. Nach der Genehmigung müssen die Direktoren und Aktionäre ihre personenbezogenen Daten vorbereiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen. Diese Informationen umfassen ihren Namen, ihr Geburtsdatum und für den Direktor ihre Adresse und Nationalität. Während des Antragsverfahrens werden Sie möglicherweise aufgefordert, Ihre Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.

Der nächste Schritt ist die Zahlung der Stempelsteuer und die Registrierung des Unternehmens bei der Sozialversicherungsbehörde und den Finanzämtern. Das Landesrecht schreibt die Eröffnung eines eingetragenen Firmensitzes vor, verlangt aber nicht, dass Jahresversammlungen in der Schweiz abgehalten werden. Die ersten Angaben zum Unternehmen müssen im Handelsregister eingetragen werden, aber nach der Einreichung der ersten Daten müssen Sie den Verkauf von Anteilen nicht mehr öffentlich bekannt geben. Achten Sie darauf, dass Bankinstitute, die Konten des Unternehmens führen, Informationen über die Begünstigten des Unternehmens verlangen. Die öffentliche Urkunde für das Unternehmen enthält Angaben über die Stimmrechte der Aktionäre, das Aktienkapital, die Anzahl der Aktien, die Einberufung von Aktionärsversammlungen und andere Details.

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