FINMA-Bewilligung

Die FINMA, die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde, befasst sich mit der Bewilligung aller Unternehmen, die im überwachten Finanzsektor tätig werden wollen. Die FINMA-Lizenz ist ein präventives Kontrollinstrument, mit dem der Staat das notwendige Regulierungsniveau vorgibt, das die FINMA für alle Marktteilnehmer umsetzen muss. Die Bewilligungsvoraussetzungen müssen von den Bewilligungsinhabern laufend erfüllt werden, sonst droht ihnen der Entzug der Bewilligung.

FINMA-Lizenz und ihre Rolle bei der Bewilligung von Finanzunternehmen

Die von der Aufsichtsbehörde erteilten Zulassungen sind mit unterschiedlichen Aufsichtsstufen verbunden. Viele Marktteilnehmer unterliegen nach ihrer Zulassung einer strengen Aufsicht, während andere von der Aufsichtsbehörde eine einmalige Registrierung für eine Reihe von Aktivitäten erhalten, die keiner Überwachung unterliegen. Daher sollten Unternehmer darauf achten, welche Art von Lizenz einem Unternehmen erteilt wird und wie stark die Tätigkeit des Unternehmens reguliert wird.

Die Regulierungsbehörde bietet folgende Tätigkeiten an:

  • Zulassung von Finanz- und Bankinstituten und Versicherungsunternehmen, die dann beaufsichtigt werden.
  • Zulassung von Fondsverwaltungsgesellschaften, Depotbanken, Vermögensverwaltern von Investmentfonds und Vertretern ausländischer Fonds, die dann beaufsichtigt werden.
  • Zulassung inländischer Investmentfonds.
  • Zulassung ausländischer Investmentfonds, die in oder aus dem Land für nicht qualifizierte Anleger bereitgestellt werden.
  • Anerkennung von SROs und Bewilligungserteilung an die Aufsichtsorgane.
  • Aufsicht über Vermögensverwalter und Treuhandinstitute.
  • Zulassung von FMIs.
  • Zulassung der Registrierungsfirmen, die das Register der Finanzberater führen.
  • Die Tätigkeit der FINMA umfasst die Bewilligung bzw. Beaufsichtigung von Anlageberatungsinstituten und Pensionskassen.

Wenn Sie an weiteren Informationen zur FINMA-Bewilligung interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten.

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